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Eine Rezension zu:

Rudolf Geiger

Grundgesetz und Völkerrecht

mit Europarecht

4. Auflage

München: C.H. Beck, 2009, 361 S., 29,90 Euro

ISBN 978-3-406-57099-5

Das Lehrbuch stellt – ausgehend von der “offenen Staatlichkeit der Bundesrepublik Deutschland – das Inandergreifen des internationalen, europäischen und deutschen Rechts dar und gibt einen sehr systematischen Überblick über die sich hier stellenden, vielfältigen Probleme, die immer wieder aktuell werden, so etwa jetzt bei den Verfahren hinsichtlich des deutschen Zustimmungsgesetzes betreffend den “Vertrag von Lissabon”, der regelungstechnisch viele Problemfragen aufwirft. Da diese “Abstimmungsprobleme” sich ohne Kenntnisse des im Völkerrecht und Europarecht nicht beherrschen lassen, werden auch diese Materien in interessanten Überblicken behandelt. Es handelt sich hier um ein Wissen, über das heute nahezu jeder Jurist wenigstens in Grundzügen verfügen muss.

Die Darstellung greift alle aktuellen Entwicklungen auf und berücksichtigt insbesondere die einschlägigen Entscheidungen des BVerfG, aber auch des EuGH, des EGMR und weitere internationale Rechtsprechung intensiv. Der Aufbau ist dabei seit der ersten Auflage sehr überzeugend. Zunächst wird im ersten Teil (”Grundlegung”) das verfassungsrechtliche Konzept der offenen Staatlichkeit der Bundesrepublik Deutschland behandelt, um sodann das Völkerrecht als Recht der internationalen Staatengemeinschaft in einer Übersicht darzustellen, die sich auf die wesentlichen Grundprinzipien konzentriert. Ähnlich wird im dritten Kapitel mit dem Europarecht verfahren, dass als Integrationsrecht begriffen wird, so dass im Zentrum dieses Kapitels die verfassungsrechtliche Verankerung der Europäischen Union im Grundgesetz steht, wobei auch kurz auf jene Entwicklung eingegangen wird, die zum “Maastricht – Urteil” des BVerfG geführt hat, dessen Lektüre aktueller den je ist.

Der zweite Teil behandelt das Recht der Völkerrechtssubjekte und die völkerrechtliche Situation Deutschlands. In diesem Zusammenhang wird ein Überblick über die Subjekte des Völkerrechts unter Einbeziehung der völkerrechtlichen Anforderungen an die Staatlichkeit sowie die völkerrechtliche Situation Deutschlands bis hin zum “Zwei-plus-Vier-Vertrag” gegeben. Der 3. Teil geht eingehend auf die völkerrechtliche Rechtserzeugung und die Bezüge zum Verfassungsrecht ein. Hierzu wird zunächst ein Überblick über die völkerrechtliche Rechtsquellenlehre gegeben, um sodann näher auf Zustandekommen, Mängel und die Beendigung völkerrechtlicher Verträge unter Einbeziehung der Wiener Vertragskonvention einzugehen. Unter verfassungsrechtlichen Aspekten wird sodan dargestellt, wie Völkerrecht verfassungsrechtlich in Geltung gesetzt wird, wobei auch auf problematische Fälle eingegangen wird. Diese Aspekte werden im 4. Teil vertieft, der die Einwirkung des Völkerrechts in den innerstaatlichenBereich zum Gegenstand hat und auf alle wesentlichen Fragen im Zusammenhang der Art. 24, 25 und 59 GG eingeht.

Teil 5 hat die Einbindung der Bundesrepublik Deutschland in die Europäische Union zum Gegenstand. Zunächst werden die Grundlagen der Europäischen Union erörtert und deren Organstruktur erörtert. Das 14. Kapitel beschäftigt sich mit den immer wieder virulent werdenden Grenzen der innerstaatlichen Geltung in Abgrenzung zum Vorrang des Gemeinschaftsrechts. In diesem Zusammenhang wird auch die deutsche Zustimmung zum “Vertrag von Lissabon” eingegangen.

Teil 6 geht eingehend auf die völkerrechtlichen Kompetenzbereiche der Staaten ein und in diesem Rahmen auch auf die territoriale Komponente der Staatsherrschaft sowie auf die Herrschaft über Personen und Fragen der Staatsangehörigkeit. In Teil 7 wird sodann das Friedensvölkerrecht näher dargestellt, unter Einschluss einer interessanten Analyse des völkerrechtlichen Interventionsverbotes und einer sehr interessanten Darstellung des internationalen Menschenrechtsschutzes.

Das bekannte Lehrbuch vermittelt letztlich alle wesentlichen Informationen, die sich im Abgrenzungsbereich von Völkerrecht, Europarecht und deutschem Verfassungsrecht ergeben und macht diese schwierige Materie für den Leser sehr verständlich.

25. Februar 2009   Rechtsanwalt Ralf Hansen


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