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Rezensionen August 2009: Öffentliches Recht
Geiger, Grundgesetz und Völkerrecht mit Europarecht, 4. Auflage, Verlag C.H. Beck 2009
Das Zusammenspiel von Grundgesetz und Völkerrecht, ebenso wie die Verknüpfungen zum Europarecht spielen in Zeiten der Globalisierung und der zunehmenden Harmonisierung von Rechtssystemen eine immer wichtiger werdende Rolle. Hinzu kommen die Vertragsbemühungen auf der Ebene der Europäischen Union, zuletzt die großen Vertragswerke „Vertrag über eine Verfassung für Europa“ aus dem Jahr 2004 und „Vertrag von Lissabon“ aus dem Jahr 2007. Gerade deshalb erlebt das so genannte „Staatsrecht III“ einen enormen Bedeutungszuwachs für die juristische Ausbildung. Mittlerweile ist es in der ersten juristischen Staatsprüfung üblich, dass in zunehmender Regelmäßigkeit Rechtsprobleme aus diesem Rechtsteilgebiet abgefragt werden. Deshalb ist es unerlässlich, auch hier eine ansprechende Examensvorbereitung abzuleisten. Zudem hat das supranationale und internationale Recht im Zuge der Reform vieler Juristenausbildungsgesetze auch in zahlreiche universitäre Schwerpunktbereichsstudiengänge Einzug gefunden, einmal abgesehen von der Notwendigkeit solcher juristischen Kenntnisse für Nebenfächler der Politikwissenschaften, der Wirtschaftswissenschaften und anderer benachbarter Disziplinen.
Das von Prof. Dr. Rudolf Geiger mittlerweile in 4. Auflage herausgebrachte Werk nimmt sich diesen gestiegenen Anforderungen an die Prüfungen an. Schwerpunkt bildet dabei der schon im Titel verankerte Bezug des Völkerrechts zum Grundgesetz. Insgesamt unterteilt sich das knapp 350 Seiten fassende Kurzlehrbuch in sieben Abschnitte: den Grundlagen, dem Recht der Völkerrechtssubjekte und der völkerrechtlichen Lage Deutschlands, der völkerrechtlichen Rechtserzeugung und dem Verfassungsrecht, der Einwirkung des Völkerrechts in den innerstaatlichen Bereich der BRD, der Einbindung der BRD in die EU, der völkerrechtlichen Kompetenzbereiche der Staaten sowie den Grundprinzipien des Völkerrechts für das friedliche Zusammenleben der Staaten sowie speziell deren Verankerung im Recht der BRD.
Neben der Einarbeitung aktueller bundesverfassungsgerichtlicher Entscheidungen, etwa der zur innerstaatlichen Wirkung der EMRK (S. 347 f.), hält der Verfasser begrüßenswerterweise an der Darstellung der historischen Entwicklung des völkerrechtlichen Status Deutschlands fest (S. 40 ff.), damit insbesondere vom jüngeren Leser die geschichtliche Entwicklung der BRD nachvollzogen werden kann. Zudem wird schon jetzt die durch den Vertrag von Lissabon neu gestaltete, aufgrund des negativen Entscheids von Irland jedoch noch nicht vollzogene Rechtslage einbezogen und erläutert (S. 25 f. und S. 173 ff.).
Insgesamt ist das Werk für die Aneignung der völkerrechtlichen Grundlagen mehr als ausreichend. Literaturhinweise sind zwecks Vertiefung zahlreich und ausreichend angegeben. Der Sprachstil ist leicht verständlich. Bezüge und die Auseinandersetzung mit Originalfällen runden den positiven Gesamteindruck ab und ermöglichen dabei für den Leser eine optimale Einordnung der Rechtsmaterie anhand ihrer praktischen Bedeutung in das bestehende Mehrebenensystem. Zielgruppe dieses Kurzlehrbuches dürfte überwiegend der Student sein, aber auch Praktiker finden vertiefende Hinweise bzw. zumindest einen ersten Anhaltspunkt zur Lösung komplexer Rechtsfragen.
M. Heinemann
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